Am 1. Januar 2011 wurde das sogenannte Bildungs- und Teilnahmepaket für Kinder eingeführt, um Kindern aus einkommensschwachen Familien eine verbesserte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Das Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets besteht darin, den Kindern direkt durch Sach- und Dienstleistungen zu helfen.
Wie funktioniert die Förderung?
Um von den Leistungen zu profitieren, ist ein separater Antrag erforderlich. Die entsprechenden Antragsformulare können in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, den Landratsämtern oder bei den Agenturen für Arbeit bezogen werden (auch auf den entsprechenden Homepages).
Es muss für jedes Kind ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, stellen den Antrag beim Sozialamt. Familien, die Arbeitslosengeld II oder eine Aufstockung zum Arbeitslosengeld I beziehen, beantragen die Leistungen beim Jobcenter. Wenn zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragt wird, erfolgt die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
Sobald der Antrag genehmigt ist, erhalten Sie einen "Teilhabegutschein für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben", den wir als Schwimmschule für Sie ausfüllen. Anschließend senden Sie den Gutschein Ihrem Sachbearbeiter zu und erhalten daraufhin eine Förderung für unsere Schwimmkurse.
Bei allen Fragen hierzu steht Ihnen Ihr Sachbearbeiter bei der entsprechenden Behörde gerne zur Verfügung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Entscheidung über die Gewährung dieser Förderung von den zuständigen Behörden getroffen wird. Als Schwimmschule sind wir nicht befugt, diese Entscheidung zu treffen. Wir können nicht garantieren, dass Sie für alle unsere Kursorte diese Förderung erhalten. Dies hängt vor allem von der Definition des Leistungskatalogs in den einzelnen Landkreisen und Bundesländern ab und kann sich verändern.
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